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Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Lee Spring GmbH

Anwendungsbereich

Die nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle durch uns eingegangenen Verträge, erbrachte Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen und Auskünften.

Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Besteller, sowie für zukünftige an ihn zu erbringende Lieferungen und sonstige Leistungen.

Anderslautenden Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich.

Angebote / Preislisten

Alle unsere Angebote erfolgen freibleibend. Bei Standardartikeln bleibt der Zwischenverkauf vorbehalten. Die Gültigkeitsdauer für unsere Angebote beträgt 30 Tage ab Datum der Angebotsstellung. Alle Preise verstehen sich rein netto, zzgl. eventuell anfallender Steuern, gesetzlicher Abgaben und/oder Nebenkosten. Preislisten unterliegen der Änderung und sind nicht bindend. Ihre max. Gültigkeit endet mit dem 31.12. des Jahres, in dem sie erstellt worden sind. Als bindend gelten ausschließlich die in unseren Auftragsbestätigungen aufgeführten Preise.

Bestellungen

Sämtliche Bestellungen oder deren Änderung durch den Besteller erfordern zur Gültigkeit der schriftlichen Annahme unsererseits in Form einer Auftragsbestätigung. Die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Termine verstehen sich als abgehend bei uns. Bei Bestellwerten unter 50.00 EUR Nettowarenwert behalten wir uns das Recht vor, eine Servicepauschale von 15.00 EUR in Rechnung zu stellen. Diese beinhaltet nicht eventuell anfallende Versandkosten, welche gesondert in Rechnung gestellt werden können. Verzugsstrafen, Schadenersatzansprüche, Aufwandsentschädigungen oder ähnliche Belastungen seitens des Kunden, die nicht im Vorfeld ausdrücklich Bestandteil des Vertrages waren und ferner durch uns nicht schriftlich, ausdrücklich anerkannt wurden, akzeptieren wir nicht. Erfüllungsort für alle Parteien des Kaufvertrags ist Lüdenscheid.

Lieferung

Alle unsere Lieferungen erfolgen FCA Lüdenscheid (siehe INCOTERMS 2020). Das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ware während des Transports gehen mit unserer Übergabe an den Frachtführer an den Käufer über.

Bei Sonderartikeln behalten wir uns eine Unter-, bzw. Überlieferung von 10% vor.

Die Beanstandung jedweder Mängel muss schriftlichen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware erfolgen. Spätere Beanstandungen finden keine Beachtung.

Bezüglich der für unsere Artikel angegebenen Maße behalten wir uns die uns üblichen, firmeninternen Abweichungen und Toleranzen vor, es sei denn, die Einhaltung davon abweichender Maße wurde durch uns vorab ausdrücklich schriftlich zugesichert.

Zahlung

Sofern in unserer Auftragsbestätigung nicht anders angegeben, lautet unser Zahlungsziel 30 Tage netto Kasse. Wir behalten uns die Versendung per Nachnahme oder die Bezahlung per Vorkasse vor.

Der Besteller gerät in Zahlungsverzug mit Empfang der ersten Mahnung oder ohne Mahnung 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung gemäß § 286 Abs.3 BGB. Im Falle des Verzuges stehen uns – vorbehaltlich des Nachweises eines weitergehenden Verzugsschadens – Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu.

Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen des Bestellers ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für ein Zurückbehaltungsrecht wegen solcher Gegenforderungen, soweit diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

Falls der Käufer in Zahlungsverzug gerät, behalten wir uns die Möglichkeit vor, weitere Sendungen auszusetzen bis die überfälligen Forderungen und eventuell damit verbundene Gebühren und Zinsen ausgeglichen wurden und/oder noch zu liefernde Aufträge zu stornieren.

Rücksendungen

Im Falle einer Warenrücknahme aus Kulanz sind wir berechtigt, eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 20% des zurückgenommenen Warenwertes, mindestens jedoch 15,00 Euro, in Rechnung zu stellen. Die Zusage einer Rücknahme auf Kulanz bedingt der schriftlichen Bestätigung unsererseits. Rücksendungen müssen frei Haus erfolgen. Nachnahme-, bzw. unfreie Sendungen an uns werden nicht angenommen. Die Kosten für diese hat der Versender zu tragen.

Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferten Gegenstände bleiben unser Eigentum, bis alle unsere gegenwärtigen Ansprüche gegen den Besteller, sowie die künftigen, soweit sie mit den gelieferten Gegenständen im Zusammenhang stehen, erfüllt sind.

Werkzeug- und Materialkosten

Sämtliche Werkzeug- und Materialkosten werden anteilig berechnet. Die betreffenden Teil-, Hilfs-, oder Vollwerkzeuge, sowie Materialüberschüsse verbleiben in unserem Eigentum.

Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Vertragsparteien ist, unabhängig vom Streitwert, Iserlohn.

 

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